Verordnungen
Neue Vorschriften für Lithium-Batterien
Lithiumbatterien gelten aufgrund ihrer Gefahrguteigenschaften als Herausforderungen beim Transport sowie bei der Lagerung und Entsorgung. Darauf abzielend werden für den Straßentransport von Lithium-Batterien, neue UN-Nummern für batteriebetriebene Fahrzeuge und die Natrium-Ionen-Batterie als neue Batterieart eingeführt.