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Verordnungen

Neue Vorschriften für Lithium-Batterien

26.11.2024
von Redaktion F+H

Lithiumbatterien gelten aufgrund ihrer Gefahrguteigenschaften als Herausforderungen beim Transport sowie bei der Lagerung und Entsorgung. Darauf abzielend werden für den Straßentransport von Lithium-Batterien, neue UN-Nummern für batteriebetriebene Fahrzeuge und die Natrium-Ionen-Batterie als neue Batterieart eingeführt.

Die im ADR 2025, Gefahrguttabelle A, festgeschriebenen neuen Nummern sind wichtig für die sichere und regelkonforme Beförderung von Batterien und weiteren Gefahrgütern. Die Änderungen treten am 1.1.2025 in Kraft, während einer Übergangsfrist bis zum 30.6.2025 ist noch die Anwendung des ADR 2023 gestattet. Für bestimmte, vor allem technische Regelungen können zum Teil noch längere Übergangsfristen in Anspruch genommen werden.
Eine administrative Hürde bedeutet eine der wichtigsten Neuerungen im ADR 2025, Kapitel 2.2.9 – Klasse 9, Punkt G: Mit Ausnahme von Knopfzellen-Batterien, die in Ausrüstungen (einschließlich Platinen) eingebaut sind, müssen Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen. Der Begriff „zur Verfügung stellen“ bedeutet, dass „Hersteller und nachfolgende Vertreiber (wie die Distribution) sicherstellen, dass die Prüfungszusammenfassung von Lithiumzellen oder -batterien oder von Ausrüstungen mit eingebauten Lithiumzellen oder -batterien zugänglich ist, damit der Empfänger und Transporteur oder andere Personen in der Lieferkette die Einhaltung der Vorschriften bestätigen können.“ Davon ausgenommen sind Prototypen und Kleinserien. Der FBDi (Fachverband der Bauelemente Distribution e.V.) empfiehlt, die Unterlagen evtl. auf der Webseite zum Download zu hinterlegen.
Weitere Änderungen gibt es beim Labeling beim Mindestmaß der Etiketten und ihrem Layout – unter anderem wird im Luftverkehr die bisherige Lithium-Batterie-Markierung und -Gefahrenkennzeichnung der Klasse 9 umbenannt in Batterieetikett, sodass dieses ab 2025 auch für Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien verwendet werden kann.

Text/Foto: FBDi

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